Wiederverheiratungsklausel
Im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments lassen sich Regelungen für den Fall treffen, dass sich überlebende Ehepartner wieder heiratet. In einer solchen Konstellation besteht meist ein Interesse daran, die gemeinschaftlichen Kinder davor zu schützen, dass ihr Erbe durch die neue Verbindung über die Maßen geschmälert wird. Um das zu gewährleisten können Eheleute beispielsweise festlegen, dass die Kinder am Tag der Hochzeit des überlebenden Elternteils vorab bereits bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass erhalten.
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