06. September 2023
Eine gute Nachfolgeplanung regelt nicht ausschließlich das Testament und lebzeitige Schenkungen. Von großer Bedeutung ist auch der Bereich der Vorsorge für Notfälle, wie Krankheit, Alter oder Unfall. Ist man nämlich selbst nicht mehr in der Lage, sich um seine persönlichen oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu kümmern, müssen dritte Personen rechtlich in die Lage versetzt werden, dies zu tun. Ohne eine Entscheidung des Betroffenen in gesunden Tagen bestellt andernfalls das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer, der dann die Entscheidungen trifft. Nachdem zum Betreuer auch eine fremde Person eingesetzt werden kann, empfinden viele Menschen diese Situation zurecht als unangenehm. Hier gilt es rechtzeitig vorzusorgen.