Bürgermeistertestament
Das Bürgermeistertestament fällt in die Kategorie der Nottestamente. In Notsituationen (wenn der Tod unmittelbar bevorsteht und eine „normale“ Testamentserrichtung zeitlich nicht mehr möglich ist) darf eine letztwillige Verfügung daher ausnahmsweise von einem Bürgermeister statt von einem Notar errichtet werden. Nottestamente haben allerdings nur eine bestimmte Gültigkeitsdauer.
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