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Nießbrauch

Eine lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten erfolgt oft unter Nießbrauchsvorbehalt, das heißt der Geber behält sich vor, den Gegenstand auch weiterhin für sich zu nutzen. Überschreibt also zum Beispiel ein Vater seiner Tochter eine vermietete Eigentumswohnung, kann er sich vorbehalten, die Mieteinnahmen zu behalten. Die Tochter wird damit zwar Eigentümer, kann die Mieteinnahmen aber nicht nach freien Stücken für sich nutzen.

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