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Erbfolge

Unter Erbfolge versteht man die Rechtsnachfolge eines Verstorbenen. Der Erblasser legt per Testament oder Erbvertrag fest, welche Personen nach seinem Tod seine Rechte und Pflichten übernehmen sollen. Hat der Erblasser nichts verfügt, tritt gesetzliche Erbfolge in Kraft.

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