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Teilungsversteigerung

Können sich mehrere Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung nicht einigen (etwa, weil keine Teilungsanordnung besteht), müssen die im Nachlass befindlichen Gegenstände per Teilungsversteigerung versilbert werden. Den Erlös teilen sich dann die Erben entsprechend ihrer Quote. Die Teilungsversteigerung ist wegen der erfahrungsgemäß eher geringen Erlöse meist das schlechteste Mittel der Erbauseinandersetzung.

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