Transmortale Vollmacht
Mit Hilfe einer über den Tod hinaus wirkenden (transmortalen) Vollmacht kann der Erblasser dafür sorgen, dass geschäftliche Vorgange auch nach seinem Ableben problemlos abgewickelt werden können. Erstreckt sich die Vollmacht auf Geschäfte mit Immobilien- und/oder Gesellschaftsvermögen ist das Dokument notariell zu beurkunden.
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