Voraus des Ehegatten
Wer seinen Ehegatten überlebt und gesetzlicher Erbe wird, hat gegenüber den Erben der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister) und gegenüber den Großeltern des Erblassers einen Anspruch auf den so genannten Voraus. Er ist ein gesetzlich geregeltes Vermächtnis und umfasst die zum ehelichen Haushalt gehörenden Gegenstände, z.B. Möbel, Küchengeräte, Fernseher.
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