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Ausgleichsanordnungen

Hat der Verstorbene Kinder oder Enkel bereits zu Lebzeiten mit bestimmten Zuwendungen bedacht, kann es sein, dass diese bei der Aufteilung des Nachlasses zu berücksichtigen sind. Lediglich die Abkömmlinge eines Verstorbenen können einen solchen Ausgleichsanspruch haben. Der Ehegatte, Eltern oder Dritte bleiben außen vor. In der Praxis kommt es, angesichts der komplexen Ausgleichsregelungen immer wieder zum Streit. Wichtig ist es, im Zeitpunkt der Zuwendung die Ausgleichung anzuordnen. Was viele nicht wissen: Im Nachhinein - also z.B. im Rahmen eines Testamentes - kann eine einmal erfolgte vorbehaltslose Schenkung nicht mehr ausgleichungs- oder anrechnungspflichtig gestellt werden.

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