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Pflichtteilsverzicht

Verwandte des Erblassers oder der Ehegatte können durch einen Vertrag mit dem Erblasser auf ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch verzichten. Der Verzicht muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Meistens ist der Verzicht mit der Zahlung einer Abfindung verbunden.

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