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Freibeträge

Erben müssen nur dann Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen, wenn die Zuwendungen einen bestimmten Wert überschreiten. Es gelten folgende Freibeträge: Ehegatten und eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder von 400.000 Euro, Enkelkinder von 200.000 Euro und Eltern von 100.000 Euro. Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und Schwiegereltern sowie alle übrigen Erwerber kommen hingegen schlecht weg. Ihr Freibetrag liegt bei gerade einmal 20.000 Euro.

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