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Anfechtung des Testaments

Erbverträge oder Testamente können innerhalb einer gewissen Frist (in der Regel einer Jahresfrist ab Kenntnis der letztwilligen Verfügung) angefochten werden. Bei einer erfolgreichen Anfechtung wird das Testament/der Erbvertrag bzw. die einzelne Verfügung unwirksam. Die Hürden allerdings sind hoch. Beispiel: Der Erblasser hat in seinem letzten Willen einen nichtehelichen Sohn übergangen, von dessen Existenz er nichts wusste.

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