Erbschein
Das Nachlassgericht erteilt auf Antrag einen Erbschein. Mit dem Erbschein kann sich der Erbe im Rechtsverkehr legitimieren. Das Dokument gibt Auskunft darüber, wer Rechtsnachfolger des Erblassers geworden ist. Die Erteilung des Erbscheines ist gebührenpflichtig, er sollte deshalb nicht vorschnell beantragt werden, zumal er nicht in allen Fällen benötigt wird. So ist ein Erbschein beispielsweise entbehrlich, wenn der Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet hatte. Hier genügt zur Legitimation der Erben die Vorlage dieser Dokumente mit dem Eröffnungsprotokoll.
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