Erbschaftsteuer
Unterliegen die Werte, die ein Erbe durch den Tod des Erblassers erhält der Erbschaftsteuer, ist binnen drei Monaten ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft das Finanzamt zu informieren. Zur Anzeige verpflichtet ist jeder, der einen Vermögensvorteil aus dem Nachlass erhalten hat, also Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. Maßgeblich für die Höhe der Erbschaftsteuer ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten.
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