Zum Hauptinhalt springen

Erbschaftsteuer

Unterliegen die Werte, die ein Erbe durch den Tod des Erblassers erhält der Erbschaftsteuer, ist binnen drei Monaten ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft das Finanzamt zu informieren. Zur Anzeige verpflichtet ist jeder, der einen Vermögensvorteil aus dem Nachlass erhalten hat, also Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. Maßgeblich für die Höhe der Erbschaftsteuer ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten.

Weitere Fachbegriffe

Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".