Ihre Kanzlei für Immobilienrecht in München und Stuttgart.

Sichere Vermögensübertragung Ihrer Immobilie mit unseren Spezialisten für Immoblienrecht.


Unsere Rechtsanwälte und Spezialisten für Immobilienrecht in München und Stuttgart beraten Sie zu Themen der sicheren Vermögensübertragung bzgl. Ihrer Immobilie.

Wer sein Vermögen an die nächste Generation weitergeben will, wird fast unweigerlich mit immobilienrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Egal, ob „nur“ das Familienheim betroffen ist, oder mehrere Liegenschaften zu verteilen sind: Das Konfliktpotenzial in diesem Bereich ist hoch. Gleiches gilt für das Risiko, unnötig hohen Belastungen durch Schenkung-, Erbschaft- und Einkommensteuer ausgesetzt zu sein.

Übertragungsmodelle von der Stange werden den Anforderungen des Einzelfalles nur in Ausnahmefällen gerecht. Die Frage, ob eine Familiengesellschaft oder die Gründung einer Stiftung sinnvoll, ob eine lebzeitige oder testamentarische Übertragung zu empfehlen ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein gutes Nachfolgemodell ist genauso individuell wie die familiäre Situation und die Ausstattung der Immobilien. Dem muss die rechtliche und steuerliche Architektur Folge tragen. Nur so ist eine sichere Vermögensübertragung auf die nächste Generation gewährleistet.

Je früher Sie die Weichen dafür stellen, desto umfassender lassen sich die Interessen und Bedenken aller Familienangehörigen berücksichtigen und Steuernachteile vermeiden. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen gerne zur Verfügung.

Neben unserer Kanzlei in München und Stuttgart beraten wir Sie gerne auch persönlich bei Ihnen vor Ort. Wir rufen Sie auf Wunsch noch am selben Werktag zurück. Sprechen Sie uns an. Wir finden den für Sie optimalen Besprechungstermin. Egal, mit welchem Anliegen Sie an uns herantreten: Wir, das Team der RPE Kanzlei in München und Stuttgart sind für jeden unserer Mandanten mit vollem Einsatz und Herzblut da.

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht in unserer Kanzlei in München und Stuttgart.

Wissenwertes zum Thema Immobilienrecht

Übergabevertrag
Ein Übergabevertrag ist ein Vertrag mit dessen Hilfe Immobilienvermögen auf einen Begünstigten übertragen wird. Weil mit ihm die Erbfolge jedenfalls teilweise vorweggenommen wird, spricht man bei der Gestaltung eines Übergabevertrags auch von vorweggenommener Erbfolge.
Nießbrauch
Unter einem Nießbrauch versteht man ein Nutzungsrecht, das sich der Übergeber einer Immobilie am Schenkungsgegenstand vorbehält. Während der Nießbrauchsinhaber wirtschaftlicher Eigentümer bleibt, ändert sich das zivilrechtliche Eigentum im Grundbuch, in das der Beschenkte eingetragen wird.
Rückforderungsrechte
Wird eine Immobilie zu Lebzeiten übergeben, macht es oft Sinn, den Vorgang durch Rückforderungsrechte für bestimmte Situationen vorzubehalten. Klassischerweise werden häufig Rückforderungsrechte für den Fall des Vorversterbens des Beschenkten, seiner Scheidung und Insolvenz vorbehalten.
Familiengesellschaft
Eine Familiengesellschaft ist eine vertragliche Vereinbarung unter Familienangehörigen, wie Immobilienvermögen über Generationen hinweg gemeinsam verwaltet werden soll. Mit Hilfe einer solchen Konstruktion ist es möglich, die Zerschlagung von Immobilienvermögen über einen Erbfall zu verhindern.
Kettenschenkung
Unter einer Kettenschenkung versteht man Schenkungen in mehreren Teiletappen. Kettenschenkungen können sinnvoll sein, um die Steuerfreibeträge von Abkömmlingen nach ihren Groß-/Eltern optimal auszureizen.
Grundstücksschenkung
Mit Hilfe einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist es möglich, dem Beschenkten in zweckgebundener Weise – zB für den Erwerb einer bestimmten Immobilie – Geld zuzuwenden. Als geschenkt gilt dann die Immobilie und nicht der Geldbetrag, was gewisse Vorteile im Einzelfall haben kann.
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