Einzelvollmacht
Unter einer Einzelvollmacht versteht man eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten zur Vertretung des Vollmachtgebers in einem bestimmten Lebensbereich, z.B. im Bereich der Vermögenssorge, oder aber auch in allen Lebensbereichen berechtigt.
Weitere Fachbegriffe


