Erbengemeinschaft
Hinterlässt der Erblasser mehrere testamentarische oder gesetzliche Erben, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. In der Praxis führen solche Konstellationen oft zu Konflikten, da sich die Beteiligten nicht einigen können, wie der Nachlass konkret aufgeteilt werden soll.
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