Wertermittlung
Wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat, kann von den Erben verlangen, den Wert der Nachlassgegenstände zu ermitteln, auch wenn das den Nachlass schmälert. Auch muss der Erbe ihm sämtliche Unterlagen und Informationen überlassen, die für die Ermittlung des konkreten Werts eines Nachlassgegenstands erforderlich sind. Kann der Pflichtteilsberechtigte anhand der vorgelegten Unterlagen den Wert nicht ermitteln - und damit auch seinen Anspruch nicht beziffern, darf er verlangen, dass ein Sachverständiger diese Aufgaben übernimmt. Die Kosten für dessen Gutachten trägt in der Regel der Erbe. Sie sind als Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen.
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