Erbrechtsreform
Durch die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat das Erbrecht zahlreiche Änderungen erfahren. Die wichtigsten Neuerungen liegen im Bereich des Pflichtteilsrechts. Zudem wurden viele Verjährungsfristen von früher 30 auf jetzt drei Jahre verkürzt.
Weitere Fachbegriffe


