Unternehmensnachfolge
Dieser Begriff bezeichnet die Vermögensnachfolge in Unternehmensbeteiligungen. Nachdem erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Normen nicht konform laufen, ist hier besondere Sorgfalt geboten. Insbesondere müssen gesellschaftsrechtliche Verträge, Vollmachten und das Testament aufeinander abgestimmt werden.
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