Ihre Kanzlei für Steuerrecht in München und Stuttgart.

Umfassende Beratung zum Steuerrecht in München und Stuttgart im Rahmen der Vermögensnachfolge durch die Rechtsanwälte der RPE Kanzlei München und Stuttgart.


Genaue Kenntnisse des Steuerrechts und deren Umsetzung im Rahmen von Testamenten oder lebzeitigen Übertragungen sind das Fundament jeder Vermögensnachfolge.

Die Praxis zeigt viel zu häufig, dass gut gemeinte Gestaltungen ohne Berücksichtigung des Steuerrechts regelmäßig in der wirtschaftlichen Katastrophe enden. Gefragt sind gleichermaßen die rechtlichen Fähigkeiten eines Rechtsanwalts, sowie das steuerliche Wissen eines Steuerberaters.

Zusammen mit unseren Partner-Steuerkanzleien können wir Ihnen eine umfassende Beratung aus einer Hand bieten: Ob bei der Übertragung von Immobilienvermögen zu Lebzeiten, bei der Gestaltung von Testamenten und Eheverträgen, bei der Gründung und Betreuung von Familiengesellschaften oder der Errichtung von Stiftungen.

Neben unserer Kanzlei in München und Stuttgart beraten wir Sie gerne auch persönlich bei Ihnen vor Ort. Wir rufen Sie auf Wunsch noch am selben Werktag zurück. Sprechen Sie uns an. Wir finden den für Sie optimalen Besprechungstermin. Egal, mit welchem Anliegen Sie an uns herantreten: Wir, das Team der RPE Kanzlei in München und Stuttgart sind für jeden unserer Mandanten mit vollem Einsatz und Herzblut da.

Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Steuerrecht in unserer Kanzlei in München und Stuttgart.

Wissenwertes zum Thema Steuerrecht

Erbschaftsteuer
Tritt ein Erbfall ein und fällt der Nachlass dem oder den Rechtsnachfolgern zu, besteuert der Staat diesen Vorgang durch Erhebung von Erbschaftsteuer. Das Erbschaftsteuerrecht unterscheidet zwischen dem Näheverhältnis des Erben (Verwandtschaftsgrad) zum Erblasser und dem Vermögensgegenstand, der ererbt wird. Es kennt diverse Steuerbefreiungen und Privilegien, zum Beispiel, wenn sich unternehmerisch gebundenes Vermögen im Nachlass befindet.
Schenkungsteuer
Werden Vermögensgegenstände bereits zu Lebzeiten mit warmer Hand unentgeltlich oder teilunentgeltlich weitergegeben an begünstigte Personen, kann Schenkungsteuer anfallen. Die Schenkungsteuer wird inhaltlich ähnlich gehandhabt wie die Erbschaftsteuer. Es gibt unterschiedliche Steuerfreibeträge, die alle 10 Jahre neu bestehen.
Steuerklassen
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kennt kennt insgesamt drei Steuerklassen, die sich am Verwandtschaftsgrad des Begünstigten zum Erblasser orientieren. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge unterfallen Steuerklasse I. Groß-/Eltern und deren Abkömmlinge unterfallen Steuerklasse II, alle anderen Personen rechnen zu Steuerklasse III.
Steuertarife
Unter dem Steuertarif versteht man den Steuersatz, der vom Empfänger des steuerpflichtigen Erwerbs bezahlt werden muss. Die Steuertarife liegen nach deutschem Recht zwischen 7% und 50% des steuerpflichtigen Erwerbs.
Familienheimprivileg
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kennt diverse Steuerbefreiungen und Privilegien. Eine der Bekanntesten ist das sog. Familienheimprivileg. Danach ist der Erwerb des selbstgenutzten Familienheims für den Ehegatten und die Kinder des Verstorbenen unter bestimmten Voraussetzungen nicht steuerpflichtig.
Grunderwerbsteuer
Das deutsche Steuerrecht besteuert grundsätzlich den Erwerb von Immobilienvermögen mit der Grunderwerbsteuer. Schenkungen an den Ehegatten und/oder die Abkömmlinge sind allerdings regelmäßig grunderwerbsteuerbefreit.
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Top Kanzlei im Erbrecht laut WirtschaftsWoche 2024

Die Kanzlei RPE zählt zu Deutschlands führenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht. Sowohl Julia Roglmeier, als auch Giuseppe Pranzo wurden ausgezeichnet als TOP Anwälte im Erbrecht.

Top Rechtsanwälte im Erbrecht laut Focus Spezial 2024

Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2024 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.

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