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Bankvollmacht

Hierunter versteht man eine Vollmacht für Bankkonten des Vollmachtgebers. Ohne entsprechende Regelung, sprich ohne Vollmacht, kann in der Regel niemand, auch nicht der Ehegatte, auf die Bankkonten eines anderen zugreifen (Ausnahme z.B.: sog. Oder-Konten).

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