Nachlassverbindlichkeit
Unter die Nachlassverbindlichkeiten fallen alle vom Erblasser herrührenden Schulden (Erblasserschulden), aber auch Verbindlichkeiten, die dem Erben selbst durch den Todesfall entstanden sind (Erbfallschulden). Dazu gehört zum Beispiel die Begleichung von Pflichtteilsansprüchen.
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