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Wechselbezüglichkeit

Wechselbezügliche Verfügungen sind Anordnungen, die im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments getroffen werden. Verfügungen sind dann wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass der eine Ehegatte sie nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen hätte. Wechselbezügliche Verfügungen sind in der Regel bindend.

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