Ärztliche Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht gilt in der Regel über den Tod hinaus. Das hat zur Folge, dass Angehörige des Erblassers den behandelnden Mediziner nicht von seiner Schweigepflicht entbinden können. Wer seinen Erben Schwierigkeiten ersparen und ihnen zum Beispiel den Nachweis erleichtern will, dass er sein Testament im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte errichtet hat, muss die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht per Testament erklären.
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