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Widerruf eines Testamentes

Jedes Testament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, es sei denn, der betreffende ist nicht mehr testierfähig oder er unterliegt der Bindungswirkung eines Erbvertrages oder Ehegattentestamentes. Das Recht zum jederzeitigen Widerruf ist Ausfluss der Testierfreiheit.

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