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Pflichtteil

Die Testierfreiheit wird durch das Pflichtteilsrecht beschränkt. Ein Erblasser kann bestimmte Personen zwar von der Erbfolge ausschließen, kann aber nicht verhindern, dass diese Personen überhaupt nichts aus seinem Nachlass erhalten. Der Pflichtteil garantiert den nächsten Angehörigen des Erblassers also eine Mindestteilhabe an seinem Nachlass. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Er errechnet sich anhand des Nachlasswertes nach Abzug aller Passiva.

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