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Ersatzerbe

Der Erblasser kann im Rahmen einer letztwilligen Verfügung einen Erben „nachnominieren“. Dieser Ersatzerbe kommt zum Einsatz, wenn diejenigen, die der Erblasser ursprünglich bedenken wollte, ausfallen (etwa durch Ausschlagung). Eine solche Absicherung ist sehr sinnvoll, um eine zufällige Erbfolge zu verhindern.

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