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Minderjährige

Wenn Minderjährige erben oder mit einem Vermächtnis bedacht werden, ist es wichtig, rechtzeitig Schutzmaßnahmen in die letztwillige Verfügung mitaufzunehmen. Hier bietet sich z.B. die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, aber auch die Regelung familienrechtlicher Maßnahmen (z.B. der Entzug der Vermögenssorge, die Bestimmung der Personensorge) an.

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