Vermächtnis
Wer einen oder mehrere Gegenstände aus dem Nachlass erhalten soll, wird nicht Erbe, sondern erhält ein Vermächtnis und kann von den Erben die Herausgabe der fraglichen Sache verlangen. Wird einem Erben zusätzlich zu seinem Erbteil ein Vermögensgegenstand zugewandt, spricht man von einem Vorausvermächtnis.
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