Pflichtteilsergänzungsanspruch
Das Pflichtteilsrecht garantiert den pflichtteilsberechtigen Personen eine Mindestteilhabe am Nachlass. Um zu verhindern, dass der Erblasser zu Lebzeiten seine Habe verschenkt und dadurch den späteren Nachlass schmälert oder gar auf null reduziert, hat der Gesetzgeber den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch geschaffen. Grob vereinfacht bedeutet das: Der Gesetzgeber fingiert, dass die Vermögenswerte, die in den letzten zehn Jahren vor dem Tod des Erblassers zumindest teilweise noch im Nachlass sind und berechnet anhand dieser fiktiven Summe den Pflichtteil.
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