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Erbscheinverfahren

Haben die Erben einen Erbschein beantragt, prüft das Nachlassgericht (der Rechtspfleger oder der Richter), ob dieser Antrag begründet ist. Dritte können Einwendungen erheben, selbst einen Erbschein beantragen oder die Einziehung eines falschen Erbscheins erwirken.

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