Das Erbrecht ist eine komplexe Materie, die weitreichende Auswirkungen auf Ihr Vermögen und Ihre Familie haben kann. Unsere Anwaltskanzlei für Erbrecht steht Mandantinnen und Mandanten in München mit fundierter Rechtsberatung vor und nach dem Erbfall zur Seite. Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten begleitet Sie durch die vielschichtigen Aspekte des Erbrechts und sorgt dafür, dass Ihre Interessen geschützt werden.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht in München vertreten Sie in verschiedenen Bereichen, wie:
Unsere Kanzlei weiß, wie wichtig es ist, Ihr Lebenswerk zu sichern und Ihre Wünsche für die Zukunft festzuhalten. Mit einem maßgeschneiderten Testament können Sie sicherstellen, dass Ihre Liebsten angemessen bedacht und unerwünschte Erbstreitigkeiten vermieden werden.
Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen eine Beratung an, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchten, steuerliche Freibeträge nutzen wollen oder eine umfassende Regelung Ihrer Vermögensverhältnisse durch Testament oder Erbvertrag anstreben: Wir stehen Ihnen in unserer Anwaltskanzlei zur Seite und sorgen dafür, dass alle Komponenten und Bereiche optimal aufeinander abgestimmt sind.
Als Kanzlei für Erbrecht in München wissen wir, dass das Erbrecht oft mit emotionalen Herausforderungen verbunden ist. Innerfamiliäre Unstimmigkeiten können nach einem Erbfall offen zutage treten und die Situation erschweren. Unsere Anwälte verstehen nicht nur die juristischen Aspekte des Erbrechts, sondern auch die Familienstrukturen und die psychologischen Dynamiken, die in solchen Fällen eine Rolle spielen. Wir setzen auf außergerichtliche Lösungen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Falls erforderlich, stehen wir Ihnen jedoch auch im Erbprozess zur Seite und vertreten Ihre Interessen.
Erbengemeinschaft:
Wenn mehrere Personen einen Erblasser beerben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Zusammenarbeit und Aufteilung des Nachlasses kann jedoch zu Konflikten führen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung als Miterbe oder Miterbin zu bieten.
Unsere Leistungen umfassen:
Erbscheinsverfahren / Erbschein:
Um über Nachlasskonten oder andere Vermögenswerte verfügen zu können, ist oft ein Erbschein erforderlich. Wir führen das Erbscheinsverfahren für Sie durch und stehen Ihnen bei eventuellen Streitigkeiten während des Verfahrens zur Seite.
Unsere Leistungen umfassen:
Gerichtsverfahren im Erbrecht:
Ob vor dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht: In erbrechtlichen Angelegenheiten benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht mit langjähriger Prozesserfahrung stehen Ihnen mit kompetenter Rechtsberatung zur Verfügung.
Pflichtteilsrecht:
Das Pflichtteilsrecht gewährt bestimmten enterbten gesetzlichen Erben einen Geldzahlungsanspruch gegen die Erben. Wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen möchten oder Fragen zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen haben, unterstützen wir Sie gerne.
Unsere Leistungen umfassen:
Testamentsvollstreckung:
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dient dem Schutz des Vermögens, der Sicherstellung der Wünsche des Erblassers oder dem Ausschluss Minderjähriger von der Verwaltung des Nachlasses. Wir sind selbst als Testamentsvollstrecker tätig und kennen die Rechte und Pflichten, die mit dieser Aufgabe verbunden sind.
Unsere Leistungen umfassen:
Vermächtnis:
Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine andere Person, ohne diese als Erben einzusetzen. Wenn Ihnen ein Vermächtnis zugewandt wurde oder Sie ein Vermächtnis erfüllen müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Unsere Leistungen umfassen:
Vorsorgeregelungen:
Unter Vorsorgeregelungen versteht man die Bevollmächtigung von handlungsfähigen Vertrauenspersonen und die Formulierung von Wünschen für den Fall des Alters, der Krankheit oder des Todes.
Unsere Leistungen umfassen:
Wenn ein minderjähriger Erbe vorhanden ist, gelten besondere Regelungen zum Schutz seiner Interessen. Ein Vormund oder Ergänzungspfleger wird bestellt, um den minderjährigen Erben zu vertreten und seine Rechte im Erbfall zu wahren.
Eine Erbausschlagung führt dazu, dass die ausschlagende Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Es entsteht eine sogenannte Ersatzerbfolge, bei der die nächstberechtigten Erben an die Stelle des ausschlagenden Erben treten.
Ein Vermächtnis ermöglicht es dem Erblasser, bestimmte Vermögenswerte oder Geldbeträge einer oder mehreren Personen zuzuwenden, ohne sie als Erben einzusetzen. Der Vorteil liegt darin, dass die Vermächtnisnehmer nur den ihnen zugewandten Vermögensvorteil erhalten, ohne weitere Verpflichtungen oder Belastungen des Nachlasses zu übernehmen.
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu benennen, die in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Alter oder anderen Umständen dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig für den Ernstfall vorzusorgen und selbstbestimmt über Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu entscheiden.
Ein Erbschein wird benötigt, um das Erbrecht gegenüber Behörden, Banken oder anderen Institutionen nachzuweisen. Er dient als rechtlicher Nachweis, dass eine Person als Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen geworden ist. Ein Erbschein wird beispielsweise benötigt, um über Nachlasskonten zu verfügen oder Immobilien zu verkaufen bzw. übertragen.
Die Anfechtung eines Testaments kann dazu führen, dass das Testament für ungültig erklärt wird. In diesem Fall gilt oftmals die gesetzliche Erbfolge, wenn es keine früheren Testamente gibt, die gültig bleiben. Die Anfechtung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise Irrtum, Zwang oder Testierunfähigkeit des Erblassers.
Wenn der Erblasser verheiratet war, erhält der Ehepartner einen gesetzlichen Erbteil, der vom Güterstand abhängig ist, in dem er mit dem Erblasser gelebt hat. Daneben kommt es darauf an, neben welchen Verwandten des Erblassers der Ehegatte gesetzlicher Erbe wird. Der Nachlass kann durch entsprechende testamentarische Regelungen jedoch anders aufgeteilt werden, dann gilt die gesetzliche Erbfolge nicht.
Auch uneheliche Kinder haben ein gesetzliches Erbrecht. Die Erbfolge richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Erbrechts, die unter anderem davon abhängen, wie viele Kinder der Erblasser insgesamt hatte. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Vaterschaft des unehelichen Kindes nachzuweisen, um das Erbrecht geltend zu machen.
Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2023 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.
Mehr zur Methodik der FOCUS-Listen erfahren Sie hier.Auf PROFIL präsentiert die Omni Bridgeway AG, Anwälte, die das Unternehmen für die Besten auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet hält. Die Empfehlungen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten des Versicherers aus der Zusammenarbeit mit dem mandatierten Anwalt. Die präsentierten Anwälte überzeugen nicht nur durch ihre fachliche Expertise, sondern bringen auch wertvolle Erfahrungen für die Prozessfinanzierung mit.
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