Erbrecht in München: kompetente Beratung und Vertretung vor und nach dem Erbfall

Das Erbrecht ist eine komplexe Materie, die weitreichende Auswirkungen auf Ihr Vermögen und Ihre Familie haben kann. Unsere Anwaltskanzlei für Erbrecht steht Mandantinnen und Mandanten in München mit fundierter Rechtsberatung vor und nach dem Erbfall zur Seite. Unser erfahrenes Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten begleitet Sie durch die vielschichtigen Aspekte des Erbrechts und sorgt dafür, dass Ihre Interessen geschützt werden.

Rundum vertreten: unsere Leistungen im Erbrecht

Unsere Fachanwälte für Erbrecht in München vertreten Sie in verschiedenen Bereichen, wie:

  • Vermögensnachfolge
  • Testamente
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbverträge
  • Erbschaftsteuer
  • Nachlassabwicklung
  • Schenkungen
  • Erbstreitigkeiten

Unsere Kanzlei weiß, wie wichtig es ist, Ihr Lebenswerk zu sichern und Ihre Wünsche für die Zukunft festzuhalten. Mit einem maßgeschneiderten Testament können Sie sicherstellen, dass Ihre Liebsten angemessen bedacht und unerwünschte Erbstreitigkeiten vermieden werden. Zudem prüfen wir vorliegende Testamente auf ihre Wirksamkeit und unterstützen Sie bei Testamentsanfechtungen.

Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen eine Beratung an, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob Sie bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchten, steuerliche Freibeträge nutzen wollen oder eine umfassende Regelung Ihrer Vermögensverhältnisse durch Testament oder Erbvertrag anstreben: Wir stehen Ihnen in unserer Anwaltskanzlei zur Seite und sorgen dafür, dass alle Komponenten und Bereiche optimal aufeinander abgestimmt sind.

Ihr Vorteil: fachliche und empathische Unterstützung im Erbrecht

Als Kanzlei für Erbrecht in München wissen wir, dass das Erbrecht oft mit emotionalen Herausforderungen verbunden ist. Innerfamiliäre Unstimmigkeiten können nach einem Erbfall offen zutage treten und die Situation erschweren. Unsere Anwälte verstehen nicht nur die juristischen Aspekte des Erbrechts, sondern auch die Familienstrukturen und die psychologischen Dynamiken, die in solchen Fällen eine Rolle spielen. In streitigen Erbfällen besteht in Familien häufig Uneinigkeit darüber, wer tatsächlich Erbe geworden ist. Dabei sind Fragen, wie beispielsweise

  • die Testierfähigkeit des Erblassers,
  • die Wirksamkeit vorhandener Testamente,
  • das Vorgehen im Erbscheinsverfahren
  • oder Konflikte im Rahmen der Testamentsvollstreckung

ausschlaggebend für den Streitfall. Wir setzen dabei auf außergerichtliche Lösungen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Falls erforderlich, stehen wir Ihnen jedoch auch im Erbprozess zur Seite und vertreten Ihre Interessen.

Leistungsstark: die Kernkompetenzen der Kanzlei in München

Erbengemeinschaft:
Wenn mehrere Personen einen Erblasser beerben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Die Zusammenarbeit und Aufteilung des Nachlasses kann jedoch zu Konflikten führen. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen die bestmögliche Beratung und Vertretung als Miterbe oder Miterbin zu bieten. 

Unsere Leistungen umfassen: 

  • Rechtliche Beratung und Vertretung bei Fragen zur Verwaltung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Gestaltung von Erbauseinandersetzungsverträgen und Abschichtungsvereinbarungen
  • Einholung gerichtlicher Genehmigungen für Minderjährige oder unter Betreuung stehende Erben
  • Unterstützung beim Kauf oder Verkauf von Erbteilen

Erbscheinsverfahren / Erbschein:
Um über Nachlasskonten oder andere Vermögenswerte verfügen zu können, ist oft ein Erbschein erforderlich. Wir führen das Erbscheinsverfahren für Sie durch und stehen Ihnen bei eventuellen Streitigkeiten während des Verfahrens zur Seite. 

Unsere Leistungen umfassen: 

  • Beantragung und Einholung des Erbscheins
  • Beratung bei behördlichen Erklärungen und Formularen
  • Vertretung vor dem Nachlassgericht und in allen Folgeinstanzen
  • Unterstützung bei Fragen zur Testamentsanfechtung und zur Einziehung eines Erbscheins
  • Beratung und Vertretung bei der Beantragung eines europäischen Nachlasszeugnisses

Gerichtsverfahren im Erbrecht:
Ob vor dem Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht: In erbrechtlichen Angelegenheiten benötigen Sie einen erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Erbrecht mit langjähriger Prozesserfahrung stehen Ihnen mit kompetenter Rechtsberatung zur Verfügung.

Pflichtteilsrecht:
Das Pflichtteilsrecht gewährt bestimmten enterbten gesetzlichen Erben einen Geldzahlungsanspruch gegen die Erben. Wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen möchten oder Fragen zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen haben, unterstützen wir Sie gerne. 

Unsere Leistungen umfassen: 

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Einholung von Auskünften und Wertermittlungen
  • Anwaltliche Vertretung im Pflichtteilsprozess
  • Gestaltung von Pflichtteilsverzichtsverträgen
  • Strategien zur Pflichtteilsreduzierung und -vermeidung

Testamentsvollstreckung:
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dient dem Schutz des Vermögens, der Sicherstellung der Wünsche des Erblassers oder dem Ausschluss Minderjähriger von der Verwaltung des Nachlasses. Wir sind selbst als Testamentsvollstrecker tätig und kennen die Rechte und Pflichten, die mit dieser Aufgabe verbunden sind. 

Unsere Leistungen umfassen: 

  • Rechtliche Beratung bei der Amtsführung des Testamentsvollstreckers
  • Vertretung im gerichtlichen Verfahren
  • Vertretung der Erben oder Vermächtnisnehmer gegen den Testamentsvollstrecker
  • Beratung und Gestaltung von Anordnungen bzgl. der Testamentsvollstreckung 
  • Aufgaben entlang der Abwicklungsvollstreckung
  • Beratung zukünftiger Testamentsvollstrecker vor Eintritt des Erbfalls

Vermächtnis:
Ein Vermächtnis ist die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine andere Person, ohne diese als Erben einzusetzen. Wenn Ihnen ein Vermächtnis zugewandt wurde oder Sie ein Vermächtnis erfüllen müssen, helfen wir Ihnen gerne weiter. 

Unsere Leistungen umfassen:

  • Durchsetzung und Abwehr von Vermächtnisansprüchen
  • Anwaltliche Vertretung im Vermächtnisprozess
  • Beratung bei der Zusammenführung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen
  • Beratung bei der Annahme oder Ausschlagung eines Vermächtnisses
  • Rechtliche Beratung und Gestaltung von Vermächtnissen in Testamenten oder Erbverträgen

Vorsorgeregelungen:
Unter Vorsorgeregelungen versteht man die Bevollmächtigung von handlungsfähigen Vertrauenspersonen und die Formulierung von Wünschen für den Fall des Alters, der Krankheit oder des Todes. 

Unsere Leistungen umfassen:

  • Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und anderen internen Regelungen
  • Beratung und Vertretung von Bevollmächtigten und Erben vor und nach dem Eintritt eines Erbfalls

Professionelle Beratung bei Erbstreitigkeiten

Im Rahmen des streitigen Erbrechts können innerhalb von Familien Konflikte auftreten, wenn beispielsweise ein Testament mit unerwarteten Rechtsfolgen vorliegt oder unterschiedlich ausgelegt wird, eine Erbschleicherei vermutet wird oder in einer Erbengemeinschaft Uneinigkeit über die Verwaltung des Nachlasses besteht. In diesen Fällen beraten wir Sie als Fachanwälte für Erbrecht kompetent und setzen Ihre Interessen im Erbstreit durch.

Häufige Fragen zum Thema Erbrecht

Notizen Erbrecht München
Was geschieht, wenn es einen minderjährigen Erben gibt?
Wenn ein minderjähriger Erbe vorhanden ist, gelten besondere Regelungen zum Schutz seiner Interessen. Ggfs. wird ein Vormund oder Ergänzungspfleger bestellt, um den minderjährigen Erben zu vertreten und seine Rechte im Erbfall zu wahren.
Welche Folgen hat eine Erbausschlagung?
Eine Erbausschlagung führt dazu, dass die ausschlagende Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Es entsteht eine sogenannte Ersatzerbfolge, bei der die nächstberechtigten Erben an die Stelle des ausschlagenden Erben treten.
Gibt es eine Frist für die Ausschlagung des Erbes?
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Wochen und beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Erbe vom Anfall und dem Grund der Erbschaft Kenntnis erlangt. Gibt es ein Testament, beginnt die Ausschlagungsfrist erst mit Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das zuständige Nachlassgericht zu laufen.
Was ist der Vorteil eines Vermächtnisses?
Ein Vermächtnis ermöglicht es dem Erblasser, bestimmte Vermögenswerte oder Geldbeträge einer oder mehreren Personen zuzuwenden, ohne sie als Erben einzusetzen. Der Vorteil liegt darin, dass die Vermächtnisnehmer nur den ihnen zugewandten Vermögensvorteil erhalten, ohne weitere Verpflichtungen oder Belastungen des Nachlasses zu übernehmen.
Warum sollte man eine Vorsorgevollmacht haben?
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu benennen, die in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Alter oder anderen Umständen dazu nicht mehr in der Lage sind. Eine Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, frühzeitig für den Ernstfall vorzusorgen und selbstbestimmt über Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten zu entscheiden.
Wann und wozu braucht man einen Erbschein?
Ein Erbschein wird benötigt, um das Erbrecht gegenüber Behörden, Banken oder anderen Institutionen nachzuweisen. Er dient als rechtlicher Nachweis, dass eine Person als Erbe Rechtsnachfolger des Verstorbenen geworden ist. Ein Erbschein wird beispielsweise benötigt, um über Nachlasskonten zu verfügen oder Immobilien zu verkaufen bzw. zu übertragen.
Welche Auswirkungen hat die Anfechtung eines Testaments auf die Erbfolge?
Die Anfechtung eines Testaments kann dazu führen, dass das gesamte Testament für ungültig erklärt wird. In diesem Fall gilt oftmals die gesetzliche Erbfolge, wenn es keine früheren Testamente gibt, die gültig bleiben. Die Anfechtung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie beispielsweise Irrtum, Zwang oder Testierunfähigkeit des Erblassers.
Wie wird der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt, wenn der Erblasser verheiratet war?
Wenn der Erblasser verheiratet war, erhält der Ehepartner einen gesetzlichen Erbteil, der vom Güterstand abhängig ist, in dem er mit dem Erblasser gelebt hat. Daneben kommt es darauf an, neben welchen Verwandten des Erblassers der Ehegatte gesetzlicher Erbe wird. Der Nachlass kann durch entsprechende testamentarische Regelungen jedoch anders aufgeteilt werden, dann gilt die gesetzliche Erbfolge nicht.
Welche Regelungen gelten für die gesetzliche Erbfolge bei unehelichen Kindern?
Auch uneheliche Kinder haben ein gesetzliches Erbrecht. Die Erbfolge richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen des Erbrechts, die unter anderem davon abhängen, wie viele Kinder der Erblasser insgesamt hatte. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Vaterschaft des unehelichen Kindes nachzuweisen, um das Erbrecht geltend zu machen.
Wie wird eine Erbstreitigkeit entschieden?
Grundsätzlich kann ein streitiger Erbfall auch außergerichtlich, sprich ohne gerichtliches Verfahren, geklärt werden. Geht es jedoch um die Frage, wer überhaupt Erbe des Nachlasses geworden ist und beantragt eine Partei einen Erbschein, entscheidet das Nachlassgericht über die Erbenstellung.
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