Ehegattentestament
Ehegatten und Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Die formellen Ansprüche an ein solches Dokument sind weniger streng als bei anderen Testamenten. Es müssen nicht beide Eheleute das gesamte Testament von Hand schreiben. Vielmehr genügt es, dass einer der Ehegatten das Testament handschriftlich niederlegt und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet.
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