
Erbquotenrechner:
Gesetzliche Erbquote einfach berechnen
Mit unserem Erbquotenrechner können Sie schnell und anonym ermitteln, wie sich ein Nachlass laut gesetzlicher Erbfolge verteilt. Ob zur Orientierung bei der Nachlassplanung oder zur Prüfung der eigenen Erbansprüche – der Rechner liefert Ihnen eine fundierte Übersicht Ihrer Erbquote.
Erbquotenrechner – jetzt online nutzen
Der Erbquotenrechner zeigt Ihnen auf Basis weniger Angaben, wie hoch Ihr gesetzlicher Erbanteil wäre. Sie erhalten eine individuelle Übersicht, ohne Anmeldung, direkt im Browser. Ideal für erste Einschätzungen in familiären Situationen oder zur Vorbereitung eines Testaments. Der Online-Rechner gibt Antworten auf die typischen Fragen:
- Wie viel erben Kinder, wenn ein Ehepartner lebt?
- Wie wirkt sich der Güterstand auf die Erbquote aus?
- Wer erbt, wenn es keine Kinder gibt?
- Welche Rolle spielen Enkel, wenn ein Kind vorverstorben ist?
Bitte geben Sie die Familiensituation zum Zeitpunkt des Todesfalls an.
Was ist eine Erbquote?
Die Erbquote ist der Anteil am Nachlass, der einem Erben laut Gesetz oder Testament zusteht. Sie wird in Prozent oder Bruchteilen angegeben und gibt an, wie viel vom Vermögen auf die jeweilige Person entfällt. Die korrekte Berechnung ist vor allem bei mehreren Erben oder größeren Vermögenswerten wichtig, etwa bei Immobilien. Gerade bei Nachlassimmobilien kann die genaue Erbquote entscheidend sein – welche Fallstricke dabei lauern, zeigt unser Beitrag zur Erbengemeinschaft mit Nachlassimmobilien.
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So funktioniert die gesetzliche Erbfolge
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Dabei werden die Verwandten in sogenannte Ordnungen unterteilt. Solange ein Erbe aus einer niedrigeren Ordnung vorhanden ist, schließt dieser weiter entfernte Verwandte aus.
- 1. Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel
- 2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
- 3. Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen
- 4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge
- 5. Ordnung: Ururgroßeltern und deren Abkömmlinge
Ein Ehegatte erbt neben Erben der 1. und 2. Ordnung und neben Großeltern immer mit. Seine Erbquote hängt vom Güterstand und der Zahl der übrigen Erben ab. Ab Erben der 3. Ordnung erbt der Ehegatte alleine. Wie genau die gesetzliche Erbfolge ohne Testament funktioniert, erklären wir im verlinkten Beitrag Schritt für Schritt.
Erbquoten bei Testament oder Erbvertrag
Mit einem Testament oder Erbvertrag kann die gesetzliche Erbfolge abgeändert werden. Dennoch bleibt bestimmten nahen Angehörigen, wie Kindern, Ehegatten und Eltern in bestimmten Konstellationen, der Pflichtteil. Dieser sichert ihnen einen Mindestanteil am Nachlass – in der Regel die Hälfte ihrer gesetzlichen Erbquote.
Der Erbquotenrechner zeigt Ihnen, wie viel Pflichtteil zu beachten ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen offenstehen.
Wie hilft der Erbquotenrechner bei der Testamentsplanung?
Ein Testament sollte gut durchdacht sein, damit es den eigenen Wünschen entspricht und rechtlich Bestand hat. Der Erbquotenrechner gibt Ihnen eine fundierte Ausgangsbasis, indem er die gesetzliche Verteilung simuliert. So erkennen Sie auf einen Blick:
- Ob gesetzlich wichtige Personen ausreichend berücksichtigt wären
- Ob Konfliktpotenzial zwischen Erben besteht (z. B. Erbengemeinschaft)
Erbquote in der Erbengemeinschaft
Sobald mehrere Personen erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Dabei wird das gesamte Vermögen gemeinschaftlich verwaltet. Kein Miterbe kann allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Die Verfügung bedarf im Regelfall der Zustimmung aller. Die Erbquote bestimmt dabei, welchen Anteil jede Person bei der Auseinandersetzung der Gemeinschaft erhält.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Die korrekte Einschätzung Ihrer Erbquote ist ein entscheidender Schritt für eine rechtssichere und faire Nachlassregelung. Als spezialisierte Kanzlei für Erbrecht, Pflichtteilsrecht und Vermögensnachfolge begleiten wir Sie mit fachlicher Präzision und persönlicher Beratung – auch über den Rechner hinaus.
Unsere Leistungen für Sie:
- Prüfung und Einordnung Ihrer gesetzlichen Erbquote
- Auflösung komplexer Erbkonstellationen und Erbengemeinschaften
- Bewertung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsrisiken
- Unterstützung bei der Nachlassplanung und Testamentsgestaltung
- Beratung bei Immobilien im Nachlass und Unternehmensbeteiligungen
- Begleitung bei Erbauseinandersetzungen und im Erbscheinsverfahren
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