Gesellschaftsrecht: Beratung und Vertretung in München und Stuttgart.

Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht.


Ob Gründung von Gesellschaften wie z.B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen: In allen Fragen des Gesellschaftsrechts mit Bezug zur Vermögensnachfolge und / oder Unternehmensnachfolge können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

Dabei sind wir insbesondere in folgenden Bereichen der richtige Ansprechpartner:

Einzelunternehmen
Insbesondere Kaufleute, die ein Handelsgewerbe betreiben, Handwerker, Freiberufler oder auch gewerbliche Vermieter üben ihre wirtschaftliche Betätigung als Einzelunternehmer aus. Ein Einzelunternehmen ist zwar keine Gesellschaft und gehört streng genommen nicht zum Gesellschaftsrecht, dennoch ergeben sich bei einer anstehenden oder erfolgten Übergabe bzw. Vererbung eines Einzelunternehmens ähnliche Fragestellungen, insbesondere im Bereich der Haftung der Erben aus handelsrechtlicher und erbrechtlicher Sicht. Häufig stellt sich für den Erben die Frage, ob und wie er der weitgehenden handelsrechtlichen Haftung entgehen kann. Auch gelten weitreichende Besonderheiten, wenn an einem Einzelunternehmen Testamentsvollstreckung angeordnet werden soll. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie eine Übergabe oder Vererbung Ihres Einzelunternehmens anstreben oder eine solche bereits erfolgt ist.
Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)
Zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei gehört die Beantwortung sämtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Übergabe oder Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften wie insbesondere Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG). Hier ergeben sich neben diversen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen einige erbrechtliche Besonderheiten wie z.B. die Tatsache, dass Erbengemeinschaften aufgrund der sog. Sonderrechtsnachfolge nicht an Personengesellschaften beteiligt sein können. Auch ergeben sich aus der Tatsache, dass eine GbR beim Tode eines Gesellschafters nach der gesetzlichen Regelung aufgelöst wird, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzungsklausel vorsieht, häufig unangenehme Überraschungen. Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragestellungen vor und nach dem Erbfall wie insbesondere lebzeitige und steueroptimierte Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften oder Prüfung und Änderung von Gesellschaftsverträgen sowie Abwicklung ererbter Gesellschaftsbeteiligungen. Selbstverständlich verraten wir Ihnen auch, was ein Testament beinhalten muss, damit die Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften gelingt.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)
Bei Kapitalgesellschaften wie insbesondere bei der weit verbreiteten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gelten andere Regeln als bei Personengesellschaften, dies sowohl bei lebzeitiger Übertragung von Gesellschaftsanteilen als auch bei deren Vererbung. Hier ist es z.B. häufig einfacher, Testamentsvollstreckung anzuordnen. Dennoch werden von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft nicht selten Fehler gemacht, wenn es um die Übertragung oder Vererbung von Gesellschaftsanteilen geht, etwa weil übersehen worden ist, dass der Gesellschaftsvertrag die angedachte Vererbung nicht erlaubt. Denn im Konfliktfall gehen die gesellschaftsrechtlichen Regelungen den erbrechtlichen Regelungen vor und das Testament geht ins Leere. Ob lebzeitige Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder aber Vererbung solcher Anteile: Wir sind der richtige Ansprechpartner in allen sich hieraus ergebenden Fragestellungen. Wir prüfen und gestalten Gesellschaftsverträge und begleiten Sie kompetent bei anstehenden Anteilsübertragungen.
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Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2023 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.

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