Gesellschaftsrecht: Beratung durch Ihren Rechtsanwalt in München und Stuttgart

Wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner im Gesellschaftsrecht.


Bei der Gründung von Gesellschaften oder der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen benötigen Sie professionelle Unterstützung? Dann sind Sie bei unserer Kanzlei mit Standorten in München und Stuttgart richtig. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte kennen sich nicht nur im Gesellschaftsrecht, und speziell in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, aus. Wir besitzen ebenfalls eine breit gefächerte Expertise in den damit verbundenen Disziplinen Handelsrecht, Erbrecht und Familienrecht. 

Bei Gesellschafterstreitigkeiten hat unsere Kanzlei dementsprechend einen umfassenden Blick auf das Geschehen und kann den Fall aus verschiedenen Perspektiven betrachten, um unseren Mandanten eine fundierte Beratung zu gewährleisten. 

Einzelunternehmen

Als Einzelunternehmer haben Sie spezifische Anforderungen im Hinblick auf Haftungsfragen und die Übergabe oder Vererbung Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, um die weitreichende handelsrechtliche Haftung zu minimieren. Zudem unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung einer reibungslosen Übergabe oder Vererbung Ihres Einzelunternehmens.

Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG bringen sowohl gesellschaftsrechtliche als auch erbrechtliche Besonderheiten mit sich. Wir beantworten Ihre Fragen zur Übergabe oder Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften und klären Sie über die rechtlichen Herausforderungen als Gesellschafter auf. Insbesondere bei GbRs, bei denen der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzungsklausel vorsieht, unterstützen wir Sie, um unerwartete Auflösungen zu vermeiden.

Unsere Expertise umfasst die lebzeitige und steueroptimierte Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften sowie die Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Kriterien das Testament eines Gesellschafters erfüllen muss, um eine erfolgreiche Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften zu gewährleisten.

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gelten andere Regelungen als bei Personengesellschaften, sowohl für lebzeitige Übertragungen als auch für die Vererbung von Gesellschaftsanteilen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und begleiten Sie kompetent bei Anteilsübertragungen. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre geplante Übertragung oder Vererbung rechtssicher und im Einklang mit gesellschaftsrechtlichen Vorschriften erfolgt.

Ob lebzeitige Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder aber Vererbung solcher Anteile: Wir sind der richtige Ansprechpartner in allen sich hieraus ergebenden Fragestellungen. Wir prüfen und gestalten Gesellschaftsverträge und begleiten Sie kompetent bei anstehenden Anteilsübertragungen.

Ihr Weg zur persönlichen Beratung

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und fundierte Expertise im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre individuellen Anliegen zu besprechen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen, Ihre Vermögens- und Unternehmensnachfolge erfolgreich zu gestalten.

Häufige Fragen zum Gesellschaftsrecht

Was regelt das Gesellschaftsrecht?

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung, Organisation und Beendigung von Gesellschaften. Es umfasst Vorgaben zu verschiedenen Unternehmensformen und regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.

Wie läuft die Beendigung einer Gesellschaft ab?

Die Beendigung einer Gesellschaft hängt von der jeweiligen Unternehmensform ab:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Eine GbR kann durch Kündigung oder Tod eines Gesellschafters, Auflösungsbeschluss oder Zeitablauf beendet werden.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Bei einer OHG führt der Tod eines Gesellschafters nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern nur zu dessen Ausscheiden. Die Gesellschafter können jedoch Abweichendes vereinbaren. 
  • Kommanditgesellschaft (KG): Wie bei der OHG führt der Tod eines persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementär) nicht zur Auflösung der KG. Die Anteile der Kommanditisten sind vererblich. 
  • Einzelunternehmen: Die Beendigung eines Einzelunternehmens erfolgt durch den Tod des Inhabers, falls die Erben den Betrieb nicht fortführen oder durch dessen Entscheidung zur Aufgabe des Geschäftsbetriebs.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (UG): Die Auflösung einer GmbH oder UG erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung oder in anderen gesetzlich geregelten Fällen.

Wie läuft die Gründung einer Gesellschaft ab?

Die Gründung einer Gesellschaft erfolgt je nach Unternehmensform unterschiedlich:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Die GbR entsteht durch eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die OHG entsteht durch einen Gesellschaftsvertrag, der in der Regel schriftlich abgeschlossen wird. Der Vertrag muss nur dann notariell beurkundet werden, wenn Grundstücke eingebracht werden.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Die KG wird ebenfalls durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet. Es gibt mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter (sog. Komplementär) und mindestens einen Kommanditisten, der nur beschränkt persönlich haftet.
  • Einzelunternehmen: Ein Einzelunternehmen entsteht automatisch, wenn eine natürliche Person gewerblich bzw. unternehmerisch tätig wird.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (UG): Die Gründung einer GmbH oder UG erfordert die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, der notariell beurkundet werden muss. Darüber hinaus sind weitere Schritte wie die Eintragung ins Handelsregister erforderlich.

Wer kann eine Gesellschaft gründen?

Eine Gesellschaft kann sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen oder einer Kombination aus beiden gegründet werden. Die genauen Bestimmungen hängen von der jeweiligen Unternehmensform ab.

Was ist eine Liquidation?

Die Liquidation umfasst die Abwicklung und Beendigung einer Gesellschaft. Dabei werden die Vermögenswerte der Gesellschaft verwertet, um offene Verbindlichkeiten zu begleichen und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter auszuschütten.

Was passiert mit dem Vermögen einer Gesellschaft bei Auflösung?

Bei der Auflösung einer Gesellschaft hängt die Verteilung des Vermögens von der jeweiligen Unternehmensform ab:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Das Vermögen wird nach Abzug der Verbindlichkeiten unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungsquoten aufgeteilt.
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG): Das Vermögen wird nach Abzug der Verbindlichkeiten auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten verteilt.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Das Vermögen wird ebenfalls nach Abzug der Verbindlichkeiten auf die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten verteilt. Dabei erhalten die Kommanditisten ihren Anteil am Vermögen erst nach Befriedigung der Forderungen der Gläubiger.
  • Einzelunternehmen: Das Vermögen des Einzelunternehmens geht direkt auf den Inhaber über.
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (UG): Das Vermögen der GmbH oder UG wird nach Abzug der Verbindlichkeiten an die Gesellschafter entsprechend ihrer Geschäftsanteile ausgezahlt.

Was ist der Unterschied zwischen einer Auflösung und einer Liquidation?

Die Auflösung einer Gesellschaft beendet das Bestehen der Gesellschaft, während die Liquidation den Prozess der Abwicklung und Verteilung des Vermögens beschreibt, der nach der Auflösung erfolgt.

Welche Rechte hat ein Gesellschafter?

Die Rechte eines Gesellschafters hängen von der jeweiligen Unternehmensform und den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ab. Im Allgemeinen umfassen die Rechte eines Gesellschafters:

  • Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen
  • Recht auf Gewinnbeteiligung
  • Informationsrecht
  • Recht auf Mitbestimmung bei wichtigen Entscheidungen

Genauere Informationen erhalten Sie durch die Einsichtnahme in den Gesellschaftsvertrag oder durch eine rechtliche Beratung in unserer Kanzlei in München oder Stuttgart. Wir freuen uns, Sie als Mandant mit einer umfassenden Rechtsberatung zu unterstützen.

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