Bei der Gründung von Gesellschaften oder der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen benötigen Sie professionelle Unterstützung? Dann sind Sie bei unserer Kanzlei mit Standorten in München und Stuttgart richtig. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte kennen sich nicht nur im Gesellschaftsrecht, und speziell in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, aus. Wir besitzen ebenfalls eine breit gefächerte Expertise in den damit verbundenen Disziplinen Handelsrecht, Erbrecht und Familienrecht.
Bei Gesellschafterstreitigkeiten hat unsere Kanzlei dementsprechend einen umfassenden Blick auf das Geschehen und kann den Fall aus verschiedenen Perspektiven betrachten, um unseren Mandanten eine fundierte Beratung zu gewährleisten.
Als Einzelunternehmer haben Sie spezifische Anforderungen im Hinblick auf Haftungsfragen und die Übergabe oder Vererbung Ihres Unternehmens. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, um die weitreichende handelsrechtliche Haftung zu minimieren. Zudem unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung einer reibungslosen Übergabe oder Vererbung Ihres Einzelunternehmens.
Anteilsübertragungen bei Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG bringen sowohl gesellschaftsrechtliche als auch erbrechtliche Besonderheiten mit sich. Wir beantworten Ihre Fragen zur Übergabe oder Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften und klären Sie über die rechtlichen Herausforderungen als Gesellschafter auf. Insbesondere bei GbRs, bei denen der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzungsklausel vorsieht, unterstützen wir Sie, um unerwartete Auflösungen zu vermeiden.
Unsere Expertise umfasst die lebzeitige und steueroptimierte Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften sowie die Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen. Zudem zeigen wir Ihnen, welche Kriterien das Testament eines Gesellschafters erfüllen muss, um eine erfolgreiche Vererbung von Anteilen an Personengesellschaften zu gewährleisten.
Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG gelten andere Regelungen als bei Personengesellschaften, sowohl für lebzeitige Übertragungen als auch für die Vererbung von Gesellschaftsanteilen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und begleiten Sie kompetent bei Anteilsübertragungen. Unsere Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre geplante Übertragung oder Vererbung rechtssicher und im Einklang mit gesellschaftsrechtlichen Vorschriften erfolgt.
Ob lebzeitige Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder aber Vererbung solcher Anteile: Wir sind der richtige Ansprechpartner in allen sich hieraus ergebenden Fragestellungen. Wir prüfen und gestalten Gesellschaftsverträge und begleiten Sie kompetent bei anstehenden Anteilsübertragungen.Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und fundierte Expertise im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht und Familienrecht. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre individuellen Anliegen zu besprechen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen, Ihre Vermögens- und Unternehmensnachfolge erfolgreich zu gestalten.
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung, Organisation und Beendigung von Gesellschaften. Es umfasst Vorgaben zu verschiedenen Unternehmensformen und regelt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter.
Die Beendigung einer Gesellschaft hängt von der jeweiligen Unternehmensform ab:
Die Gründung einer Gesellschaft erfolgt je nach Unternehmensform unterschiedlich:
Eine Gesellschaft kann sowohl von natürlichen Personen als auch von juristischen Personen oder einer Kombination aus beiden gegründet werden. Die genauen Bestimmungen hängen von der jeweiligen Unternehmensform ab.
Die Liquidation umfasst die Abwicklung und Beendigung einer Gesellschaft. Dabei werden die Vermögenswerte der Gesellschaft verwertet, um offene Verbindlichkeiten zu begleichen und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter auszuschütten.
Bei der Auflösung einer Gesellschaft hängt die Verteilung des Vermögens von der jeweiligen Unternehmensform ab:
Die Auflösung einer Gesellschaft beendet das Bestehen der Gesellschaft, während die Liquidation den Prozess der Abwicklung und Verteilung des Vermögens beschreibt, der nach der Auflösung erfolgt.
Die Rechte eines Gesellschafters hängen von der jeweiligen Unternehmensform und den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ab. Im Allgemeinen umfassen die Rechte eines Gesellschafters:
Genauere Informationen erhalten Sie durch die Einsichtnahme in den Gesellschaftsvertrag oder durch eine rechtliche Beratung in unserer Kanzlei in München oder Stuttgart. Wir freuen uns, Sie als Mandant mit einer umfassenden Rechtsberatung zu unterstützen.
Die Kanzlei RPE zählt zu Deutschlandsführenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht und wurde ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Erbrecht.
Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2024 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.
Mehr zur Methodik der FOCUS-Listen erfahren Sie hier.Auf PROFIL präsentiert die Omni Bridgeway AG, Anwälte, die das Unternehmen für die Besten auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet hält. Die Empfehlungen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten des Versicherers aus der Zusammenarbeit mit dem mandatierten Anwalt. Die präsentierten Anwälte überzeugen nicht nur durch ihre fachliche Expertise, sondern bringen auch wertvolle Erfahrungen für die Prozessfinanzierung mit.
mehr erfahren© rp-erbrecht.de Rechtsanwälte für Erbrecht und Vermögensnachfolge in München und Stuttgart