Zum Hauptinhalt springen

Testamentseröffnung

Wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat, muss es nach dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abgeliefert werden, wo es dann auch eröffnet wird. Über die Eröffnung wird ein Protokoll angefertigt, das auch die Erben erhalten.

Weitere Fachbegriffe

Durch Klick auf "Einverstanden" werden alle Cookies und Dienste aktiviert, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Cookies und Dienste werden genutzt, um externe Inhalte anzeigen und die Zugriffe auf unsere Website analysieren zu können. Um keine Einwilligung zu erteilen oder die Nutzung von Cookies zu personalisieren, nutzen Sie die "Datenschutzeinstellungen".