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Nachlassverzeichnis

Der Erbe muss dem Pflichtteilsberechtigten ein Nachlassverzeichnis vorlegen, das Angaben zu sämtlichen Nachlassgegenständen und Nachlassverbindlichkeiten (Aktiva und Passiva) enthält. Zudem muss er unter anderem Angaben darüber machen, was der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt hat und den Güterstand offen legen, in dem der Verstorbene gelebt hat. Auf Wunsch des Pflichtteilsberechtigten muss das Nachlassverzeichnis vor einem Notar errichtet werden.

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