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Betreuungsverfügung

Nicht jeder Mensch ist sein ganzes Leben lang in der Lage, seinen Alltag selbst zu organisieren. In solchen Fällen kann das Betreuungsgericht eine amtliche Betreuung anordnen. Um zu verhindern, dass mit dieser Aufgabe ein Fremder beauftragt, gibt es das Instrument der Betreuungsverfügung. Sie kann sowohl Vorschläge zur Person des Betreuers sowie Wünsche zur Durchführung der Betreuung enthalten.

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