Blog

12. Dezember 2024

Testament trotz Demenz: Wann ist ein Testament gültig?

Testament trotz Demenz, Erbrecht mit Demenz

Das Thema der Testierfähigkeit bei Demenz ist ein komplexes und sensibles Thema im Erbrecht. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 18.07.2024 (Az. 8 O 97/24) befasst sich genau mit dieser Frage. Als erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht erklären wir Ihnen in diesem Artikel, wann ein Testament trotz Demenz gültig sein kann und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Hintergrund des Urteils
  3. Testierfähigkeit und Demenz
  4. Kriterien für die Testierfähigkeit
  5. Praktische Tipps für Erblasser und Angehörige
  6. Rechtliche Grundlagen und weitere Urteile

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat entschieden, dass ein Testament trotz Demenz gültig sein kann.
  • Eine Testierfähigkeit hängt von den kognitiven Fähigkeiten und der Freiheit von äußerem Druck zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ab.
  • Im Einzelfall muss geprüft werden, ob der Erblasser seine Entscheidungen bewusst und frei treffen konnte.
  • Praktische Tipps und rechtliche Grundlagen helfen, die Testierfähigkeit zu sichern.

Hintergrund des Urteils

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hatte über die Gültigkeit eines Testaments zu entscheiden, das von einer Person mit Demenz verfasst wurde. Die zentrale Frage war, ob die Erblasserin trotz ihrer Erkrankung testierfähig war. Die Klägerin, eine Tochter der Erblasserin, zweifelte die Gültigkeit des Testaments an, da ihre Mutter zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung bereits an Demenz litt.

Im konkreten Fall stellte das Gericht fest, dass die Erblasserin trotz ihrer Demenz zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch in der Lage war, ihre Entscheidungen bewusst und frei zu treffen. Daher wurde das Testament als gültig anerkannt. Das Gericht berücksichtigte dabei die Aussagen von Zeugen, die die Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung kannten und bestätigten, dass sie ihre Entscheidungen bewusst und frei getroffen hatte.

Testierfähigkeit und Demenz

Testierfähigkeit bedeutet, dass eine Person in der Lage ist, die Bedeutung und Tragweite ihrer testamentarischen Verfügungen zu verstehen. Bei Demenz kann diese Fähigkeit eingeschränkt sein, was die Gültigkeit eines Testaments in Frage stellen kann. Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung, die die kognitiven Fähigkeiten einer Person beeinträchtigt. Dies kann die Fähigkeit, klare und bewusste Entscheidungen zu treffen, erheblich einschränken.

Kriterien für die Testierfähigkeit

Das Gericht legte in seinem Urteil fest, dass die Testierfähigkeit nicht allein durch die Diagnose Demenz ausgeschlossen wird. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob die Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch in der Lage war, ihre Entscheidungen bewusst und frei zu treffen. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

  • Kognitive Fähigkeiten: Die Erblasserin muss in der Lage sein, die Bedeutung ihrer testamentarischen Verfügungen zu verstehen. Dies umfasst das Verständnis der eigenen Vermögensverhältnisse, der gesetzlichen Erbfolge und der Auswirkungen des Testaments.
  • Freiheit von äußerem Druck: Die Entscheidungen müssen frei von äußerem Druck oder Manipulation getroffen werden. Dies bedeutet, dass die Erblasserin nicht unter dem Einfluss von Dritten steht, die ihre Entscheidungen beeinflussen könnten.
  • Zeitpunkt der Testamentserrichtung: Die kognitiven Fähigkeiten der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung sind entscheidend, nicht die spätere Entwicklung der Demenz.

Praktische Tipps für Erblasser und Angehörige

Für Erblasser und Angehörige ist es wichtig, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die Testierfähigkeit zu sichern. Hier sind einige praktische Tipps:

  • Frühzeitige Testamentserrichtung: Ein Testament sollte frühzeitig erstellt werden, bevor die kognitiven Fähigkeiten durch eine Demenz erheblich eingeschränkt sind.
  • Medizinische Gutachten: Ein medizinisches Gutachten kann die Testierfähigkeit zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung bestätigen.
  • Zeugen: Die Anwesenheit von Zeugen bei der Testamentserrichtung kann helfen, die Testierfähigkeit zu belegen.
  • Rechtliche Beratung: Eine rechtliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht kann helfen, die Testierfähigkeit zu sichern und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen und weitere Urteile

Die rechtlichen Grundlagen für die Testierfähigkeit finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). § 2229 BGB regelt, dass eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, testierfähig ist, sofern sie nicht wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung unfähig ist, frei ihren Willen zu bestimmen. Weitere Urteile haben bestätigt, dass die Testierfähigkeit im Einzelfall geprüft werden muss und nicht pauschal ausgeschlossen werden kann.

Sie haben Fragen zur Testierfähigkeit oder Testamentserstellung?

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) zeigt, dass die Testierfähigkeit bei Demenz nicht pauschal ausgeschlossen werden kann. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung noch in der Lage war, seine Entscheidungen bewusst und frei zu treffen. Wenn Sie Fragen zur Testierfähigkeit oder zur Erstellung eines Testaments haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Erbrechtsexperten gerne zur Verfügung. Die Kanzlei RPE mit Standorten in Stuttgart und München bietet Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Kanzelei Einsicht von Guiseppe Pranzo Kanzelei Einsicht von Guiseppe Pranzo
Beratung anfordern
Die Kanzlei RPE steht Ihnen für Ihre Anfrage gerne zur Verfügung.

Beitrag teilen:

Top Kanzlei im Erbrecht laut WirtschaftsWoche 2024

Die Kanzlei RPE zählt zu Deutschlands führenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht. Sowohl Julia Roglmeier, als auch Giuseppe Pranzo wurden ausgezeichnet als TOP Anwälte im Erbrecht.

Top Rechtsanwälte im Erbrecht laut Focus Spezial 2024

Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2024 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.

Mehr zur Methodik der FOCUS-Listen erfahren Sie hier.
Anwälte mit Profil

Auf PROFIL präsentiert die Omni Bridgeway AG, Anwälte, die das Unternehmen für die Besten auf ihrem jeweiligen Rechtsgebiet hält. Die Empfehlungen basieren auf persönlichen Erfahrungswerten des Versicherers aus der Zusammenarbeit mit dem mandatierten Anwalt. Die präsentierten Anwälte überzeugen nicht nur durch ihre fachliche Expertise, sondern bringen auch wertvolle Erfahrungen für die Prozessfinanzierung mit.

mehr erfahren