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01. Dezember 2023

Die 5 häufigsten Gründe, ein Testament oder einen Erbvertrag anzufechten

Die 5 häufigsten Gründe, ein Testament oder einen Erbvertrag anzufechten

Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine Angelegenheit von großer Bedeutung, die oft von Emotionen und tiefen Überlegungen begleitet wird. Es ist jedoch unverzichtbar, die rechtlichen Aspekte zu beachten, um zukünftige Konflikte zu vermeiden. In diesem Artikel beleuchten wir die fünf häufigsten Gründe, warum Menschen ein Testament oder einen Erbvertrag anfechten und wie wir, die Kanzlei RPE, Ihnen in solchen Situationen helfen können.

1. Testierunfähigkeit wegen Krankheit oder Beeinflussung

Kein Anfechtungsgrund, jedoch ein häufiger Grund für die Unwirksamkeit eines Testaments oder eines Erbvertrags, ist die Testierunfähigkeit des Erblassers bzw. der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserstellung. Dies kann aufgrund von Krankheit oder Beeinflussung durch Dritte auftreten. In solchen Fällen ist ein Testament unwirksam, da es möglicherweise nicht den tatsächlichen Willen des Erblassers oder der Erblasserin widerspiegelt. Unsere Anwälte und Anwältinnen sind darauf spezialisiert, die Testierfähigkeit zu prüfen und gegen unwirksame Testament vorzugehen..

2. Verstoß gegen Formvorschriften

Testamente und Erbverträge müssen bestimmten Formvorschriften entsprechen, um gültig zu sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zur Unwirksamkeit führen. Unsere Experten und Expertinnen prüfen die Formalitäten bis ins Detail und helfen Ihnen, falls diese nicht eingehalten wurden.

3. Irrtum oder Täuschung im Testament

Manchmal enthalten Testamente Irrtümer oder wurden unter Täuschung des Erblassers oder der Erblasserin erstellt. Wenn dies der Fall ist, können die Anfechtungsberechtigten das Testament anfechten. Auch hier ist eine juristische Beratung sehr zu empfehlen – unsere Anwälte und Anwältinnen analysieren die Situation und vertreten Ihre Interessen.

4. Motivirrtum

Unerwartete Umstände können dazu führen, dass die ursprüngliche Erwartung des Erblassers bzw. der Erblasserin nicht mehr zutrifft, wie z.B. die falsche Annahme, die bedachte Person werde den Erblasser pflegen. In solchen Fällen kann ein Testament angefochten werden. Wir beraten Sie umfassend, wie Sie in solchen Situationen vorgehen sollten.

5. Übergangene Pflichtteilsberechtigte

Pflichtteilsberechtigte, die im Testament übergangen wurden, haben das Recht, das Testament anzufechten. Unsere Fachanwälte und Fachanwältinnen unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Rechtsberatung im Erbrecht – die Kanzlei RPE

Wir, die Kanzlei RPE, sind Ihr verlässlicher Partner für Erbrecht in München und Erbrecht in Stuttgart. Unsere erfahrenen Fachanwälte und Fachanwältinnen stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und einen reibungslosen Vermögensübergang sicherzustellen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Vermögensnachfolge: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge, um Ihr Vermögen effektiv zu übertragen.
  • Erbengemeinschaft: Bei Erbengemeinschaften helfen wir Ihnen, Konflikte zu vermeiden und eine faire Aufteilung des Nachlasses zu erreichen.
  • Pflichtteilsrecht: Wir beraten Sie umfassend über Ihre Pflichtteilsansprüche und setzen diese durch.
  • Vermächtnis: Unsere Anwälte und Anwältinnen unterstützen Sie bei der Gestaltung von Vermächtnissen und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
  • Anfechtung von Testamenten: Wenn Sie Zweifel an der Gültigkeit eines Testaments haben, stehen wir an Ihrer Seite.
  • Erbausschlagung: Wir helfen Ihnen, wenn Sie ein Erbe (insbesondere aus taktischen Gründen) ausschlagen möchten, und begleiten Sie durch diesen komplexen Prozess.
  • Testamentsvollstreckung: Als Testamentsvollstrecker sorgen wir dafür, dass der letzte Wille des Erblassers bzw. der Erblasserin umgesetzt wird.

Beratung von Miterben und Miterbinnen (Erbengemeinschaft)

Besonders in Erbengemeinschaften ist die Zusammenarbeit entscheidend für eine reibungslose Nachlassabwicklung. Konflikte können hier schnell eskalieren und Familien entzweien. Unsere Fachanwälte und Fachanwältinnen kümmern sich mit Expertise und Erfahrung um eine faire Erbauseinandersetzung im Sinne aller Beteiligten.

In einer Phase, die von Trauer und Verlust geprägt ist, ist eine kompetente rechtliche Beratung von entscheidender Bedeutung. Wir, die Kanzlei RPE, verfolgen das Ziel, Sie in allen Belangen des Erbrechts zu unterstützen und Ihre Interessen zielführend zu vertreten.

Giuseppe Pranzo Giuseppe Pranzo
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Die Kanzlei RPE steht Ihnen für Ihre Anfrage gerne zur Verfügung.

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