Die Regelung des eigenen Nachlasses ist eine Angelegenheit von großer Bedeutung, die oft von Emotionen und tiefen Überlegungen begleitet wird. Es ist jedoch unverzichtbar, die rechtlichen Aspekte zu beachten, um zukünftige Konflikte zu vermeiden. In diesem Artikel beleuchten wir die fünf häufigsten Gründe, warum Menschen ein Testament oder einen Erbvertrag anfechten und wie wir, die Kanzlei RPE, Ihnen in solchen Situationen helfen können.
Kein Anfechtungsgrund, jedoch ein häufiger Grund für die Unwirksamkeit eines Testaments oder eines Erbvertrags, ist die Testierunfähigkeit des Erblassers bzw. der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserstellung. Dies kann aufgrund von Krankheit oder Beeinflussung durch Dritte auftreten. In solchen Fällen ist ein Testament unwirksam, da es möglicherweise nicht den tatsächlichen Willen des Erblassers oder der Erblasserin widerspiegelt. Unsere Anwälte und Anwältinnen sind darauf spezialisiert, die Testierfähigkeit zu prüfen und gegen unwirksame Testament vorzugehen..
Testamente und Erbverträge müssen bestimmten Formvorschriften entsprechen, um gültig zu sein. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zur Unwirksamkeit führen. Unsere Experten und Expertinnen prüfen die Formalitäten bis ins Detail und helfen Ihnen, falls diese nicht eingehalten wurden.
Manchmal enthalten Testamente Irrtümer oder wurden unter Täuschung des Erblassers oder der Erblasserin erstellt. Wenn dies der Fall ist, können die Anfechtungsberechtigten das Testament anfechten. Auch hier ist eine juristische Beratung sehr zu empfehlen – unsere Anwälte und Anwältinnen analysieren die Situation und vertreten Ihre Interessen.
Unerwartete Umstände können dazu führen, dass die ursprüngliche Erwartung des Erblassers bzw. der Erblasserin nicht mehr zutrifft, wie z.B. die falsche Annahme, die bedachte Person werde den Erblasser pflegen. In solchen Fällen kann ein Testament angefochten werden. Wir beraten Sie umfassend, wie Sie in solchen Situationen vorgehen sollten.
Pflichtteilsberechtigte, die im Testament übergangen wurden, haben das Recht, das Testament anzufechten. Unsere Fachanwälte und Fachanwältinnen unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Wir, die Kanzlei RPE, sind Ihr verlässlicher Partner für Erbrecht in München und Erbrecht in Stuttgart. Unsere erfahrenen Fachanwälte und Fachanwältinnen stehen Ihnen zur Seite, um Ihre Interessen zu schützen und einen reibungslosen Vermögensübergang sicherzustellen.
Besonders in Erbengemeinschaften ist die Zusammenarbeit entscheidend für eine reibungslose Nachlassabwicklung. Konflikte können hier schnell eskalieren und Familien entzweien. Unsere Fachanwälte und Fachanwältinnen kümmern sich mit Expertise und Erfahrung um eine faire Erbauseinandersetzung im Sinne aller Beteiligten.
In einer Phase, die von Trauer und Verlust geprägt ist, ist eine kompetente rechtliche Beratung von entscheidender Bedeutung. Wir, die Kanzlei RPE, verfolgen das Ziel, Sie in allen Belangen des Erbrechts zu unterstützen und Ihre Interessen zielführend zu vertreten.
Die Kanzlei RPE zählt zu Deutschlandsführenden Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht und wurde ausgezeichnet als TOP Kanzlei im Erbrecht.
Die Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2024 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.
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