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21. Mai 2024

Familiengesellschaften und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Familiengesellschaften und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Die Familiengesellschaft wird in der Regel durch nahe Angehörige in Form einer GbR, einer KG, einer OHG oder einer GmbH gegründet. Neben der Strukturierung und Bündelung des Privatvermögens lässt sich auch die Unternehmensnachfolge sichern. Zudem lassen sich in vielen Fällen Steuervorteile hinsichtlich der Erbschaft- und Schenkungsteuer generieren. Dabei dient die Familiengesellschaft auch dazu, Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

Wie dies durch präventive Maßnahmen und eine gute Vertragsgestaltung konkret erreicht werden kann und welche Wege zu einer effektiven Konfliktlösung führen, möchten wir Ihnen als Anwälte für Erbrecht in München und Stuttgart im folgenden Beitrag erläutern.

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Präventive Maßnahmen und Vertragsgestaltung
  3. Mediation und Konfliktlösung innerhalb der Familie
  4. Die Rolle des Rechtsanwalts

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gesellschaftsvertrag sollte die Interessen aller Gesellschafter widerspiegeln.
  • Bei Konflikten können gesellschaftsvertraglich vorgeschriebene Mediation und Schlichtung zu einer außergerichtlichen Einigung führen.
  • Ihr Rechtsanwalt unterstützt und berät Sie bei der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags und der Konfliktlösung.

Präventive Maßnahmen und Vertragsgestaltung

Innerhalb einer Familiengesellschaft kann es mitunter zu Uneinigkeiten kommen – sei es bei unterschiedlichen Ansichten zur Gewinnverwendung oder hinsichtlich der Nachfolge. Um solche Streitigkeiten präventiv zu vermeiden, sollte ein besonderes Augenmerk auf den Gesellschaftsvertrag gelegt werden. In einem ersten Schritt erfolgt die Gründung einer Familiengesellschaft durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags. Das Gesetz gibt den rechtlich zulässigen Rahmen des Gesellschaftsvertrags vor. Allerdings kann von diesen Regelungen durch vorrangige vertragliche Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag abgewichen werden, wenn die spezielle Norm im Gesetz diese Möglichkeit der Abänderung vorsieht (sog. dispositives Recht).

Dementsprechend empfiehlt es sich, den Gesellschaftsvertrag nicht anhand von Standardmustern zu erstellen, sondern durch individuelle Ausarbeitung unter Beteiligung aller Gesellschafter. Werden die Interessen aller Gesellschafter rechtssicher ausgestaltet, können zukünftige Konflikte effizient vermieden werden. Wichtig ist außerdem, dass der Vertrag umfassende Regelungen enthält und hinsichtlich seines Wortlauts klar und eindeutig verfasst ist, um unterschiedliche Interpretationen auszuschließen. Wichtige Beispiele für rechtliche Ausgestaltungen im Gesellschaftsvertrag sind:

  • die Nennung der konkreten Gesellschaftsform
  • die Ausgestaltung der Geschäftsführung sowie die Vertretung der Gesellschaft nach außen
  • Nachfolgeklauseln

Mediation und Konfliktlösung innerhalb der Familie

Trotz eines guten Gesellschaftsvertrags kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Streitigkeiten innerhalb der Familiengesellschaft kommt. Die Zusammenarbeit von Verwandten bringt aufgrund der emotionalen Nähe oftmals ein gewisses Konfliktpotential mit sich. Treten Unstimmigkeiten oder gar Streitigkeiten innerhalb der Familiengesellschaft auf, muss dies jedoch nicht gleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Zunächst sollte der Fokus auf einer außergerichtlichen Einigung liegen.

Sollten die Fronten bereits stark verhärtet sein, kann eine Mediation bei der Einigung helfen. Bei diesem Verfahren vermittelt ein neutraler Mediator zwischen den widerstreitenden Parteien. Das Ziel ist es dabei, eine einvernehmliche Einigung und Streitlösung zu finden und so einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Alternativ zur Mediation gibt es das Schlichtungsverfahren. Während sich der Mediator im Rahmen des Mediationsverfahrens passiv verhält und keine Wertung der Angelegenheit vornimmt, wirkt der Schlichter im Schlichtungsverfahren aktiv an der Beilegung der Streitigkeit mit. Dabei hört der Schlichter alle Parteien an und schlägt dann einen Kompromiss vor, der – wenn alle Parteien diesen annehmen – rechtsverbindlich wird.

Die Rolle des Rechtsanwalts

Ihr Rechtsanwalt kann ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten, um Konflikte und Streitigkeiten innerhalb der Familiengesellschaft zu minimieren. So können wir Sie als Ihre Anwälte für Erbrecht in München und Stuttgart aufgrund unserer fundierten Kenntnisse im Erb- und Gesellschaftsrecht umfassend bei der Gründung einer Familiengesellschaft und der individuellen Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags beraten. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Interessen ebenso wie steuerliche und rechtliche Vorteile, um zukünftigen Konflikten und Unklarheiten präventiv entgegenzuwirken. Sollte es dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren im Rahmen der Familiengesellschaft kommen, stehen wir Ihnen auch dabei beratend und unterstützend zur Seite.

Giuseppe Pranzo Giuseppe Pranzo
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