Was passiert, wenn ein Testament nicht mehr im Original auffindbar ist? Reicht eine Kopie aus, um im Erbscheinsverfahren den letzten Willen nachzuweisen? Mit diesen Fragen hatte sich das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.04.2024 – 3 W 53/24) zu befassen. Rechtsanwältin Julia Roglmeier hatte die Gelegenheit, diese Entscheidung zu kommentieren (vgl. jurisPR-FamR 14/2025 Anm. 1). Die Entscheidung macht deutlich: Die Anforderungen an den Nachweis sind hoch – und nicht selten endet der Streit vor Gericht.
In diesem Artikel beleuchten wir die aktuelle Situation der Nachlassgerichte, analysieren die geplanten Änderungen und zeigen auf, welche Lösungen sinnvoll wären. Zudem erklären wir, welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf Erben und Testamentsvollstrecker haben.
Grundsätzlich gilt: Ein handschriftlich verfasstes, unterschriebenes und zu Hause verwahrtes Testament ist genauso wirksam wie ein notarielles oder bei Gericht hinterlegtes Testament. Es bietet aber weniger rechtliche Sicherheit, insbesondere wenn das Original im Erbfall nicht auffindbar ist. Denn: Allein die Vorlage einer Kopie reicht für den Nachweis der Erbenstellung nicht automatisch aus. Werden Testamente privatschriftlich errichtet, sollte das Original deshalb beim zuständigen Nachlassgericht in die amtliche Verwahrung gegeben werden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Ehefrau eine Kopie eines gemeinschaftlichen Testaments vorgelegt, das angeblich sie und ihren verstorbenen Mann gegenseitig zu Alleinerben einsetzte. Das Original war jedoch nicht auffindbar. Ein Sohn aus erster Ehe des Verstorbenen zweifelte die Wirksamkeit an und beantragte einen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge.
Das OLG stellte klar: Ein nicht auffindbares Testament ist nicht allein deshalb unwirksam. Doch der Nachweis von Form und Inhalt kann nur mit zulässigen Beweismitteln geführt werden. Dazu gehören Kopien, Zeugenaussagen oder eidesstattliche Versicherungen. Entscheidend ist, ob das Gericht mit hinreichender Sicherheit überzeugt ist, dass das Original existiert hat – und den behaupteten Inhalt hatte.
Im konkreten Fall konnten die widersprüchlichen Aussagen der Beteiligten das Gericht nicht überzeugen. Ergebnis: Die gesetzliche Erbfolge wurde angewendet.
Rechtsanwältin Julia Roglmeier erläutert in ihrer juristischen Fachanmerkung (vgl. jurisPR-FamR 14/2025 Anm. 1), dass der Fall ein Paradebeispiel für die strengen Beweisanforderungen bei nicht mehr auffindbaren privatschriftlichen Testamenten ist. Für Mandanten sei wichtig zu wissen: Ein Originaltestament kann beim Nachlassgericht hinterlegt und – falls gewünscht – zusätzlich im Zentralen Testamentsregister registriert werden. Kopien sollten nur in Ausnahmefällen angefertigt werden, da sie im Erbfall zwar als Beweismittel dienen können, aber auch Streitigkeiten provozieren. Wird das Original geändert oder widerrufen, muss die Kopie zwingend vernichtet werden.
Privatschriftliche Testamente bleiben eine gültige Möglichkeit der Nachlassregelung. Wer diese Form wählt, sollte jedoch einige Punkte beachten:
Die Entscheidung des OLG Brandenburg unterstreicht: Die sichere Verwahrung des Originaltestaments ist entscheidend. Eine anwaltliche Beratung kann helfen, typische Fehler zu vermeiden und Streit unter den Erben vorzubeugen.
Unsere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht in München und Stuttgart
beraten Sie gerne persönlich.
Jetzt Termin vereinbaren.
Die Kanzlei RPE zählt laut WirtschaftsWoche (Ausgabe 31/2025) zu Deutschlands besten Kanzleien im Rechtsgebiet Erbrecht.
Capital zählt die Kanzlei RPE zu Deutschlands besten Anwaltskanzleien für Erbrecht.
Mehr zur Methodik hinter der StudieDie Fachanwältin für Erbrecht Julia Roglmeier der Kanzlei RPE in München zählt zu Deutschlands führenden Experten auf dem Gebiet der Vermögensnachfolge und Vermögenssicherung. Sie steht seit mehreren Jahren auf Deutschlands großer Anwaltsliste und wurde 2024 erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt: Julia Roglmeier (Siegel Erbrecht) im Fachgebiet Erbrecht.
Mehr zur Methodik der FOCUS-Listen erfahren Sie hier.© rp-erbrecht.de Rechtsanwälte für Erbrecht und Vermögensnachfolge in München und Stuttgart