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Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Steuer, die viele Gemeinden von Einwohner verlangen, die dort ihren Zweitwohnsitz gemeldet haben. Der steuerliche Tatbestand ist das „Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung“. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, ist nicht relevant. Auch gilt es als unerheblich, wenn sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet wie die „weitere Wohnung“.

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