Steuerbemessungsgrundlage
Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Einkommensteuer. Als grobe Faustregel gilt: Wer viel verdient, zahlt auch viel Steuern (siehe Steuerprogression) Nicht zuletzt aufgrund der viel diskutierten kalten Progression hat diese Regel aber an Bedeutung verloren, während die individuelle Beratung immer wichtiger wird.
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