Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum absichern. Um das zu gewährleisten, werden Ein-kommen, die grundsätzlich steuerpflichtig sind, bis zum Erreichen einer bestimmten Grenze nicht der Einkommensteuer unterworfen. Aktuell liegt der Grundfreibetrag für ein Kalenderjahr bei 8354 Euro für Singles und bei 16708 Euro für Ehegatten.
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