Erbschaftsteuer
Der Streit um das Ob und Wie der Erbschaftsteuer geht in eine neue Runde. Im Dezember 2014 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Erbschaftsteuer in zentralen Punkten verfassungswidrig ist (Az. 1 BvL 21/12). Die Vorschriften über die Privilegien für Firmenerben seien mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 30. Juni 2016 Zeit für eine Neuregelung. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln fort, die auch und vor allem vermögende Privatleute zu einer vorausschauenden Nachlassplanung zwingen.
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