Hausrat
Zum Hausrat gehören die für die Haushalts- und Lebensführung erforderlichen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung. Nicht zum Hausrat gehören Gegenstände, die als Kapitalanlage angeschafft werden. Der Hausrat ist erbschaftsteuerlich privilegiert. Nicht in jedem Fall deckungsgleich mit dem Hausrat sind Haushaltsgegenstände.
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