Nahe Angehörige
Nahe Angehörige im Sinne des Steuerrechts sind Verlobte, der Ehegatte, Verwandte in gerader Linie und 2. und 3. Grades in der Seitenlinie, ferner Verschwägerte in gerader Linie und 2. Grades in der Seitenlinie. Nahe Angehörige sind auch Adoptivkinder, Pflegeeltern und -kinder. Personen bleiben Angehörige auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis zwischen ihnen durch Scheidung oder Adoption erloschen ist. Dies gilt nicht bei Verlobten.
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