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Steuerprogression

Dieser Begriff steht für ein zentrales Prinzip des Einkommensteuer-Rechts: Das Ansteigen des Steuersatzes in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen beziehungsweise der Bemessungsgrundlage. Damit soll in Deutschland eine gerechte, weil an die Leistungsfähigkeit geknüpfte, Besteuerung gewährleistet werden - mit mäßigem Erfolg, wie die stetigen Debatten zur sogenannten „kalten Progression“ belegen. Dieser Begriff bezeichnet den Effekt, dass ein Arbeitnehmer bei einer Gehaltserhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs wegen des progressiven Steuertarifs am Ende womöglich weniger in der Tasche hat als vorher und damit einer verdeckten Steuererhöhung ausgesetzt ist.

Von der Steuerprogression zu unterscheiden ist eine sogenannte Flat Tax oder Einheitssteuer. Hier wird das Einkommen mit einem einstufiger Einkommensteuertarif (zum Beispiel 20 Prozent) besteuert.

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